Benutzungsordnung

I.Textteil

§ 1 Allgemeines

Die Gemeindebücherei EmmiLis-Büchertreff  ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Emmingen – Liptingen. Die Trägerschaft  obliegt dem Förderverein Gemeindebücherei Emmingen – Liptingen e.V..

§ 2 Benutzung

Jedermann kann die Gemeindebücherei EmmiLis-Büchertreff  auf privatrechtlicher Grundlage nutzen.Die Gemeindebücherei hat das Recht, für die Benutzung einzelner Bestände besondere Bestimmungen zu erlassenDie Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Gemeindebücherei und durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt bekannt gegeben.

§ 3 Anmeldung

Personen zwischen 7 und 17 Jahren melden sich persönlich mit Unterschrift unter Vorlage des Personalausweises/Lichtbildausweises mit Adresse an. Bei Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr ist die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungs-berechtigten erforderlich.Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungsordnung durch eigenhändige Unterschrift an.Bei Kindern und Jugendlichen haften die Erziehungsberechtigten für die Einhaltung der Benutzungsordnung.Nach Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Gemeindebücherei bleibt.Ein Ersatzausweis kann (nach 4 Wochen) gegen Gebühr ausgestellt werden.(Vor Umzug/Wegzug muss der Benutzerausweis zurückgegeben werden.) Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. gesetzl. Vertreter.

Der Verlust sowie die Änderung der Personalien sind der Gemeindebücherei mitzuteilen.Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an und stimmt der elektr. Speicherung seiner persönlichen Daten zu.

§ 4 Ausleihe

Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Bücher kostenlos ausgeliehen werden.Die Ausleihfrist beträgt bei- Bücherbis zu 4 Wochen.Eine vorzeitige Rückgabe ist jederzeit möglich.In begründeten Ausnahmen kann die Leihfrist verkürzt werden oder entliehene Medien in besonderen Fällen zurückgefordert werden. Die Anzahl der ausgeliehenen Medien kann begrenzt werden.

Die Leihfrist kann mündlich, telefonisch oder per Email vor Ablauf einmal verlängert werden, falls keine Vorbestellung vorliegt.

Ausgeliehene Medien können gegen Gebühr vorbestellt werden.

Der Benutzer ist verpflichtet, ausgeliehene Medien rechtzeitig zurückzugeben.Für nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegebene Medien wird eine Versäumnisgebühr fällig unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei einer schriftl. Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten. Die offenen Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen. 

§ 5 Behandlung der Medien

Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln und deren Verlust/Beschädigung unverzüglich mitzuteilen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden. Für jede/n Beschädigung/Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der Benutzer. Die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Die Gemeindebücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Gemeindebücherei entstehen.

§ 6 Aufenthalt in den Büchereiräumen

Jeder Benutzer sollte sich beim Aufenthalt in der Bücherei so verhalten, das der andere nicht gestört wird. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.

§ 7 Ausschluss

Personen die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Gemeindebücherei ausgeschlossen werden.§ 8 Gebühren.Die Benutzung der Gemeindebücherei ist grundsätzlich kostenlos.

Entgelte für besondere Leistungen/Versäumnisentgelte werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (Anhang) erhoben.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 28.10.2006 in Kraft; beschlossen in der Mitgliederversammlung am 26.09.2006

1. Vorsitzender                                                2. Vorsitzende

Thomas Kölschbach                                         Angelika Zinser

II.Gebührenordnung

Anhang zu §§ 3 und 4 der Benutzerordnung der Gemeindebücherei EmmiLis-Büchertreff 

zu § 3:

Für den Ersatz eines in Verlust gegangenen Benutzerausweises gilt folgende Gebühr:

Erwachsene:                                           1,00 Euro

Kinder und Jugendlicheunter 18 Jahren: 0,50 Euro

1.Ausleihgebühren

Bücher:                                                   kostenlos

2.Versäumnisgebühren bei überschrittener Ausleihzeit

Bücher:                                                   0,50 Euro/Woche                                    

(zuzügl. evtl. entstandener Portokosten)

3. Vorbestellung

Bücher:                                               pauschal 1,00 Euro

Die Erhebung der Versäumnisgebühren erfolgt unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung ergangen ist oder nicht.